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Mietbescheinigung Stadt Bielefeld: Formular und Ausfüllhilfe

Mit der Mietbescheinigung weisen Mieter gegenüber Bielefelder Behörden nach, wie hoch ihre Miete ist und wie sie sich zusammensetzt. Hier finden Sie den Vordruck zum Ausfüllen am Bildschirm und daneben eine Ausfüllhilfe.

So füllen Sie das Formular aus

Der Vordruck wird vom Vermieter oder von der Hausverwaltung ausgefüllt und unterschrieben. Am meisten Sorgfalt braucht der Abschnitt zur Miete, weil die Behörde jede Position einzeln prüft.

Wer füllt ausVermieter oder Hausverwaltung
WofürVorlage bei Bielefelder Behörden, zum Beispiel beim Jobcenter
UmfangEine Seite, Rückseite für Angaben zu Modernisierungen
  • 1

    Mieter

    Tragen Sie nur die Personen ein, die den Mietvertrag unterschrieben haben oder später in das Mietverhältnis aufgenommen wurden. Dahinter steht die Zahl der weiteren Personen, die in der Wohnung leben.

  • 2

    Wohnung

    Postleitzahl, Straße und Hausnummer, dazu die Lage im Haus: Erdgeschoss, Obergeschoss oder Dachgeschoss sowie rechts, Mitte oder links. Kreuzen Sie an, ob die Person Hauptmieter, Untermieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter ist.

  • 3

    Weitere Angaben zur Wohnung

    Hier geht es um öffentliche Förderung, umfassende Renovierung oder Modernisierung mit Jahr, das Baujahr des Hauses und das Einzugsdatum. Bei der Sammelheizung kreuzen Sie nur dann „ja“ an, wenn alle Wohn- und Schlafräume angeschlossen sind. Ausgeführte Arbeiten beschreiben Sie auf der Rückseite.

  • 4

    Fläche und Räume

    Geben Sie an, ob die Wohnung leer, teilmöbliert oder vollmöbliert vermietet ist, jeweils mit Quadratmetern. Übliche Einbaumöbel gelten nicht als Teilmöblierung. Es folgen die Gesamtwohnfläche, die Zahl der Zimmer sowie gewerblich genutzte oder untervermietete Flächen.

  • 5

    Miete einzeln aufschlüsseln

    Tragen Sie die monatliche Grundmiete ein und danach jede Umlage getrennt: kalte Betriebskosten, Heizung und Warmwasser. Zuschläge für Untermiete, Möblierung, Kühlschrank, Waschmaschine oder Garage stehen jeweils in einer eigenen Zeile. Am Ende folgen die Gesamtmiete mit dem Datum, ab dem sie gezahlt wird, und die Angabe, ob die Nebenkosten als Vorauszahlung oder als Pauschale gezahlt werden.

  • 6

    Vermieter und Unterschrift

    Name oder Firma des Vermieters, Telefon und Anschrift, dazu Datum und Unterschrift. Unterschreibt die Hausverwaltung, wird sie hier eingetragen.

Warum so genau: Die Behörde betrachtet Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten getrennt. Eine Bescheinigung, in der nur die Gesamtmiete steht, kommt deshalb meist mit der Bitte um Nachbesserung zurück.

Häufige Fragen

Wer füllt die Mietbescheinigung aus?

Der Vermieter oder die beauftragte Hausverwaltung. Der Mieter reicht den ausgefüllten Vordruck anschließend bei der Behörde ein.

Ist das derselbe Vordruck wie für das Wohngeld?

Nein. Für den Wohngeldantrag gibt es in Bielefeld einen eigenen Vordruck der Abteilung Wohnungshilfen. Sie finden ihn hier: Mietbescheinigung für Wohngeld.

Was trage ich bei einer Pauschalmiete ein?

Wenn keine getrennten Beträge vereinbart sind, tragen Sie die Gesamtmiete ein und kreuzen bei den Nebenkosten „Pauschale“ an. Soweit Sie die Anteile für Heizung und Warmwasser beziffern können, sollten Sie das tun.

Diese Ausfüllhilfe ist sorgfältig erstellt, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt die zuständige Stelle der Stadt Bielefeld.

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