← Alle Vorlagen

Wohnungs­übergabe­protokoll: Vorlage und Ausfüllhilfe

Das Übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand eine Wohnung beim Einzug oder Auszug übergeben wird. Hier finden Sie unsere Vorlage zum Ausfüllen am Bildschirm und daneben eine Ausfüllhilfe.

So füllen Sie das Formular aus

Die Vorlage hat fünf Seiten. Vermieter oder Verwalter und Mieter gehen die Wohnung gemeinsam durch und füllen das Protokoll vor Ort aus.

Wer füllt ausVermieter oder Verwalter gemeinsam mit dem Mieter
WofürEinzug und Auszug
UmfangFünf Seiten, jede Seite wird unterschrieben
  • 1

    Kopf der ersten Seite

    Tragen Sie die Adresse der Wohnung und den Mieter ein, beim Auszug auch dessen neue Adresse. Kreuzen Sie an, ob die Übergabe vor dem Einzug oder vor dem Auszug stattfindet, und ergänzen Sie das Datum. Darunter halten Sie fest, ob Mängel festgestellt wurden.

  • 2

    Zimmer für Zimmer

    Für jeden Raum kreuzen Sie an, ob er in Ordnung ist. Mängel beschreiben Sie so genau wie möglich: wo, was und in welchem Umfang. In der Spalte „Bemerkung“ notieren Sie zum Beispiel, wer den Mangel bis wann beseitigt. Auf Seite 2 gibt es freie Zeilen für weitere Räume wie Keller, Balkon oder Garage.

  • 3

    Zählerstände

    Auf Seite 3 tragen Sie für Strom, Gas oder Wärmemengenzähler und Wasser jeweils Zählernummer und Stand ein. Seite 5 bietet Platz für weitere Zähler.

  • 4

    Schlüssel

    Notieren Sie, wie viele Schlüssel übergeben wurden und wie viele noch fehlen, getrennt nach Wohnung, Haus, Keller, Briefkasten, Garage und sonstigen.

  • 5

    Sonstige Bemerkungen

    Seite 4 ist für alles, was sonst vereinbart wird, etwa Fristen für Nachbesserungen oder Gegenstände, die in der Wohnung bleiben.

  • 6

    Unterschriften

    Am Fuß jeder Seite unterschreiben Vermieter oder Verwalter und Mieter mit Ort und Datum. Beide Seiten erhalten ein Exemplar.

Tipps für den Termin: Übergeben Sie die Wohnung bei Tageslicht und in Ruhe. Fotos von Mängeln und Zählern mit Datum ergänzen das Protokoll. Melden Sie die Zählerstände anschließend den Versorgern.

Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Es ist aber das wichtigste Beweismittel, wenn später über den Zustand der Wohnung oder über die Kaution gestritten wird.

Was ist, wenn eine Seite nicht unterschreiben will?

Dann halten Sie die Feststellungen trotzdem schriftlich fest, am besten mit Fotos und einem Zeugen. Ohne beide Unterschriften hat das Protokoll weniger Beweiskraft.

Brauche ich das Protokoll bei Einzug und Auszug?

Ja, am besten beides. Nur der Vergleich zeigt, welche Mängel während der Mietzeit entstanden sind.

Diese Ausfüllhilfe ist sorgfältig erstellt, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Sie möchten die Verwaltung ganz abgeben?

Übergaben, Abrechnungen, Mieterkommunikation: Als Hausverwaltung in Bielefeld übernehmen wir das für Sie, mit festem Ansprechpartner. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.