Wohnungsgeberbestätigung: Formular und Ausfüllhilfe
Die Wohnungsgeberbestätigung brauchen Mieter für die Anmeldung beim Bürgeramt. Hier finden Sie das Formular zum Ausfüllen am Bildschirm und daneben eine Ausfüllhilfe, die Abschnitt für Abschnitt erklärt, was einzutragen ist.
So füllen Sie das Formular aus
Das Formular hat fünf Abschnitte. Ausgefüllt und unterschrieben wird es vom Wohnungsgeber, also in der Regel vom Vermieter oder von der beauftragten Hausverwaltung.
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Anschrift der Wohnung
Kreuzen Sie an, ob es um einen Einzug oder einen Auszug geht. Tragen Sie Postleitzahl, Straße und Hausnummer ein. Der Ort Bielefeld ist bereits vorausgefüllt. Geben Sie außerdem das Stockwerk und die Lage der Wohnung im Haus an, zum Beispiel „2. OG links“ oder die Wohnungsnummer.
- 2
Bewohner und Datum
Tragen Sie das Datum des tatsächlichen Ein- oder Auszugs ein, nicht den Beginn des Mietvertrags. Darunter folgen alle Personen, die einziehen, jeweils mit Name und Vorname. Kinder gehören ebenfalls dazu. Bei mehr als fünf Personen kreuzen Sie „weitere Personen siehe Rückseite“ an und ergänzen die Namen dort.
- 3
Wohnungsgeber
Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich überlässt. Das ist meist der Vermieter, bei einer Untervermietung der Hauptmieter. Kreuzen Sie an, ob der Wohnungsgeber zugleich Eigentümer ist, und tragen Sie Name und Anschrift ein. Unterschreibt eine beauftragte Person, etwa die Hausverwaltung, wird auch deren Name genannt.
- 4
Eigentümer
Diesen Abschnitt füllen Sie nur aus, wenn der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer ist, zum Beispiel bei Untervermietung. Dann gehören hier Name und Anschrift des Eigentümers hin, bei Gesellschaften die Firmenbezeichnung.
- 5
Ort, Datum und Unterschrift
Der Wohnungsgeber oder die beauftragte Person bestätigt mit Ort, Datum und Unterschrift, dass die Angaben stimmen. Ohne Unterschrift nimmt das Bürgeramt die Bestätigung nicht an.
Häufige Fragen
Reicht der Mietvertrag statt der Wohnungsgeberbestätigung?
Nein. Die Meldebehörde verlangt die Wohnungsgeberbestätigung. Der Mietvertrag ersetzt sie nicht.
Brauche ich die Bestätigung auch beim Auszug?
In der Regel nicht. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung am neuen Wohnort. Eine Bestätigung des Auszugs wird nur benötigt, wenn Sie sich ins Ausland abmelden.
Was passiert, wenn die Bestätigung fehlt oder falsch ist?
Wer die Bestätigung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt ebenso für Bestätigungen, die nicht den Tatsachen entsprechen. Für Scheinanmeldungen sieht das Bundesmeldegesetz besonders hohe Bußgelder vor (§ 54 Bundesmeldegesetz).
Wer unterschreibt, wenn ich in meine eigene Wohnung ziehe?
Eigentümer, die selbst einziehen, bestätigen den Einzug für sich selbst. Sie tragen sich als Wohnungsgeber ein und kreuzen „gleichzeitig Eigentümer/in“ an.
Diese Ausfüllhilfe ist sorgfältig erstellt, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt die Meldebehörde der Stadt Bielefeld.
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