Wohnungsübergabeprotokoll: Vorlage und Ausfüllhilfe
Das Übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand eine Wohnung beim Einzug oder Auszug übergeben wird. Hier finden Sie unsere Vorlage zum Ausfüllen am Bildschirm und daneben eine Ausfüllhilfe.
So füllen Sie das Formular aus
Die Vorlage hat fünf Seiten. Vermieter oder Verwalter und Mieter gehen die Wohnung gemeinsam durch und füllen das Protokoll vor Ort aus.
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Kopf der ersten Seite
Tragen Sie die Adresse der Wohnung und den Mieter ein, beim Auszug auch dessen neue Adresse. Kreuzen Sie an, ob die Übergabe vor dem Einzug oder vor dem Auszug stattfindet, und ergänzen Sie das Datum. Darunter halten Sie fest, ob Mängel festgestellt wurden.
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Zimmer für Zimmer
Für jeden Raum kreuzen Sie an, ob er in Ordnung ist. Mängel beschreiben Sie so genau wie möglich: wo, was und in welchem Umfang. In der Spalte „Bemerkung“ notieren Sie zum Beispiel, wer den Mangel bis wann beseitigt. Auf Seite 2 gibt es freie Zeilen für weitere Räume wie Keller, Balkon oder Garage.
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Zählerstände
Auf Seite 3 tragen Sie für Strom, Gas oder Wärmemengenzähler und Wasser jeweils Zählernummer und Stand ein. Seite 5 bietet Platz für weitere Zähler.
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Schlüssel
Notieren Sie, wie viele Schlüssel übergeben wurden und wie viele noch fehlen, getrennt nach Wohnung, Haus, Keller, Briefkasten, Garage und sonstigen.
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Sonstige Bemerkungen
Seite 4 ist für alles, was sonst vereinbart wird, etwa Fristen für Nachbesserungen oder Gegenstände, die in der Wohnung bleiben.
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Unterschriften
Am Fuß jeder Seite unterschreiben Vermieter oder Verwalter und Mieter mit Ort und Datum. Beide Seiten erhalten ein Exemplar.
Häufige Fragen
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Es ist aber das wichtigste Beweismittel, wenn später über den Zustand der Wohnung oder über die Kaution gestritten wird.
Was ist, wenn eine Seite nicht unterschreiben will?
Dann halten Sie die Feststellungen trotzdem schriftlich fest, am besten mit Fotos und einem Zeugen. Ohne beide Unterschriften hat das Protokoll weniger Beweiskraft.
Brauche ich das Protokoll bei Einzug und Auszug?
Ja, am besten beides. Nur der Vergleich zeigt, welche Mängel während der Mietzeit entstanden sind.
Diese Ausfüllhilfe ist sorgfältig erstellt, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
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